FAQs
Du hast noch Fragen zu unseren Traineeprogrammen oder zur Bewerbung ganz allgemein? Dann bist Du hier richtig: in unseren FAQs findest Du sehr viele nützliche Informationen und Antworten rund um Deinen Karrierestart bei der Bayerischen Staatsbauverwaltung. Wir kümmern wir uns natürlich auch gerne persönlich um Deine offene Fragen und Anliegen. Melde Dich einfach über die telefonische Hotline 089 / 2192-3000 oder per E-Mail an ichbaubayern@stmb.bayern.de.
FAQs rund um unsere Traineeprogramme
1. Ich interessiere mich für ein Trainee beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Was sollte ich studieren bzw. studiert haben?
-
Grundsätzlich geeignet sind für die Traineeprogramme der 3. und 4. QE (Qualifikationsebene) Bachelor- und Masterabschlüsse folgender Studienrichtungen:
- Architektur, mehr Informationen zum Beruf findest Du hier
- Bauingenieurwesen, mehr Informationen zum Beruf findest Du hier
- Verkehrswesen, mehr Informationen zum Beruf findest Du hier
- Elektrotechnik, mehr Informationen zum Beruf findest Du hier
- Energie- und Gebäudetechnik, mehr Informationen zum Beruf findest Du hier
- Maschinenbau, mehr Informationen zum Beruf findest Du hier
- Landschaftsarchitektur/ -planung (nur für die 3. QE (Qualifikationsebene), mehr Informationen zum Beruf findest Du hier
Bitte beachte, dass der jeweils gewählte Fachbereich eine wichtige Rolle spielt. Oft eignen sich auch verwandte Studiengänge oder Kombinationen verschiedener Schwerpunkte in Bachelor- oder Masterstudiengängen, sofern Sie einen Bezug zum Bau aufweisen. Hierzu beraten wir dich gerne individuell. Melde Dich bitte unter 089 / 2192-3000 oder ichbaubayern@stmb.bayern.de.
Für das Traineeprogramm zur 2. QE (Ausbildung zum Straßenmeister/ zur Straßenmeisterin) solltest Du eine Ausbildung zum staatlich geprüften Bautechniker/ zur staatlich geprüften Bautechnikerin mit Schwerpunkt Hoch- oder Tiefbau absolviert haben.
Bitte beachte: Ein Meistertitel im Handwerk ist für die Ausbildung in der Qualifikationsebene (QE) 3 nicht zugelassen. Der DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) ordnet zwar den Bachelor- als auch den Meisterabschluss demselben Niveau 6 zu. Damit sind die Abschlüsse gleichwertig, hinsichtlich Zugangsberechtigungen oder tariflicher Eingruppierung jedoch nicht gleichartig. Die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung in der QE 3 sind in unserer Fachverordnung für den bautechnischen und umweltfachlichen Verwaltungsdienst (FachV-btuD) näher geregelt; derzufolge ist ein Bachelorabschluss für die 3. QE zwingend erforderlich.
Hinweis: Meister im Handwerk haben die Möglichkeit, als Tarifbeschäftigte in den Staatlichen Bauämtern einzusteigen. Durch langjährige Berufserfahrung und Fortbildungsmaßnahmen kann zu einem späteren Zeitpunkt die Qualifikation für die 2. QE erworben werden.
Wenn Du Zweifel hast, ob Deine Ausbildung für das Traineeprogramm geeignet ist, beraten wir Dich gerne unter 089 / 2192-3000 oder ichbaubayern@stmb.bayern.de.
Weitere Infos zu dieser Frage findest Du hier:
Traineeprogramm für Masterabsolventen/-innen
Traineeprogramm für Bachelorabsolventen/-innen
Traineeprogramm für Techniker/-innen
2. Ich studiere etwas anderes. Warum kann ich nicht einfach quer einsteigen?
-
In der Prüfung am Ende des Traineeprogramms werden grundlegende und umfangreiche Fachkenntnisse abgefragt. Dieses theoretische Fachwissen kann während des Trainees nicht vermittelt werden, da der Fokus klar auf der praktischen Ausbildung liegt. Wir beraten Dich gerne zu der Frage, ob Deine Vorbildung für das Traineeprogramm geeignet ist,
3. Mir liegen noch nicht alle Zeugnisse und Urkunden vor. Kann ich diese nachreichen?
-
Ja, diese kannst Du gerne bis zum Ausbildungsbeginn nachreichen.
4. Ich arbeite bereits in einem Beruf – kann ich mich trotzdem für ein Trainee bewerben?
-
Du kannst dich als Hochschulabgänger/-in, aber auch gerne als sogenannter Young Professional mit ersten Berufserfahrungen für unsere Traineeprogramme bewerben.
In beiden Fällen sehen wir Vorteile:
- Als Hochschul-Absolvent/-in verfügst Du über aktuelles Fachwissen, hast ein niedriges Einstiegsalter und oft noch keine familiären Verpflichtungen. Daher bist Du eventuell flexibler, was Deinen Einsatzort, die Arbeitszeit und den Verdienst betrifft. Außerdem profitierst Du noch von einer gewissen Lern- und Prüfungsroutine.
- Als Young Professional bringst Du schon Berufserfahrung mit und kannst das in der Praxis angewandte Fachwissen bei uns vertiefen. Außerdem verfügst Du über erste Erfahrungen im Umgang mit Kolleg/-innen, Vorgesetzten, Auftraggeber/-innen oder Kund/-innen.
In unseren Traineeprogrammen bevorzugen wir eine Mischung aus beiden Altersgruppen: So können die einen von den anderen lernen und sich in den unterschiedlichen Einsatzbereichen entsprechend ihrem individuellen Hintergrund bewähren.
5. Ich habe meinen Abschluss im Ausland gemacht. Ist das ein Problem?
-
Nicht, wenn Dein ausländischer Abschluss einem deutschen Bachelor- oder Masterabschluss entspricht und anerkannt ist.
Wenn Du Dein Studium im Ausland absolviert hast und Fragen zur Anerkennung hast, findest Du hier viele wichtige Informationen zum Thema und Kontaktadressen für eine persönliche Beratung.
6. Habe ich ein Mitspracherecht in Bezug auf meinen Einsatzort?
-
Als Bewerber/-in für alle drei Qualifikationsebenen (QE 2, 3 und 4) kannst Du Wünsche für Deinen Ausbildungsort äußern, die wir in der Regel auch berücksichtigen. Beachte aber, dass wir Dir als Bewerber/-in der QE 4 im Sinne einer Horizonterweiterung üblicherweise Orte vorschlagen, die nicht Deinem Wohn- oder Studienort entsprechen.
Wer bereits als Tarifbeschäftigte/-r in einem Staatlichen Bauamt arbeitet und sich für die QE 3 bewirbt, bleibt dort in der Regel auch während und nach der Ausbildung.
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung weisen wir allen Absolvent/-innen Stellen zu und orientieren uns dabei vor allem am Bedarf. Wünsche werden soweit als möglich berücksichtigt, insbesondere, wenn es um familiäre Verpflichtungen geht. Von Beamten/-innen der QE 4 erwarten wir eine größere örtliche Flexibilität als von Beamten/-innen der QE 2 und 3. Nach einigen Jahren am ersten Einsatzort ist eine Versetzung in den meisten Fällen möglich und auch erwünscht.
7. Wie viele Bewerber/-innen werden jährlich pro Fachbereich und Qualifikationsebene angenommen?
-
In der Qualifikationsebene (QE) 2 werden pro Jahrgang 10 bis 15 Bewerber/-innen ausgebildet. Die Jahrgänge starten in der Regel im Zweijahresrhythmus.
In der QE 3 wurden in den letzten Jahren insgesamt durchschnittlich 50 Bewerber/-innen eingestellt, verteilt auf die Fachbereiche: Hochbau (30 Prozent), Straßenbau (30 Prozent), Energie-und Gebäudetechnik (20 Prozent), Elektrotechnik (10 Prozent), Naturschutz (10 Prozent).
In der QE 4 wurden in den letzten Jahren insgesamt durchschnittlich 50 Bewerber/-innen eingestellt, verteilt auf die Fachbereiche: Hochbau (35 Prozent), Städtebau (15 Prozent), Straßenbau (35 Prozent), Maschinenwesen (5 Prozent), Elektrotechnik (10 Prozent).
Zusammen mit den staatlichen Bewerber/-innen bilden wir kommunale Beamte/-innen aus. Die gesamte Jahrgangsgröße hängt daher auch davon ab, wie viele Teilnehmer/-innen von den kommunalen Arbeitgebern entsandt werden.
8. Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
-
Bewirb Dich einfach online:
Für die 2. Qualifikationsebene (QE) 2
Für die 3. Qualifikationsebene (QE) 3
Für die 4. Qualifikationsebene (QE) 4
Bitte beachte für die Qualifikationsebenen (QE) 3 und 4:
- Bewerbungsschluss ist jährlich am 1. Mai.
- Erst anschließend werden alle Bewerbungen gesichtet.
- Die Einladungen für Vorstellungsgespräche werden im Zeitraum Mai / Juni versandt.
- Die Vorstellungsgespräche finden im Zeitraum Mai bis Juli statt.
- Zusagen erteilen wir zeitnah – in der Regel innerhalb von maximal vier Wochen – und schriftlich nach dem Gespräch. Auch Zwischenauskünfte geben wir gern.
- Erhältst Du eine Zusage, benötigen wir Dein Führungs- und Gesundheitszeugnis, das Du bei den zuständigen Stellen beantragen kannst. Weitere Informationen findest Du hier oder beim örtlichen Gesundheitsamt.
9. Welche grundlegenden Voraussetzungen muss ich für eine Einstellung erfüllen?
-
- Die gesetzlich vorgeschriebene Höchstaltersgrenze liegt bei 45 Jahren zum Einstiegstermin nach der Prüfung – in der Qualifikationsebene (QE) 2 ist dies in der Regel der 1. August im Jahr nach Ausbildungsbeginn, in der QE 3 der 1. April im Jahr nach Ausbildungsbeginn und in der QE 4 etwa Mitte Dezember zwei Jahre nach Ausbildungsbeginn.
- Fremdsprachliche Bewerber/-innen belegen ihre deutschsprachige Kompetenz mit einem Sprachnachweis auf Level C1.
- Für eine Verbeamtung ist das Vorliegen einer Staatsbürgerschaft eines EU-Staates erforderlich. Alternativ kann die Bewerberin oder der Bewerber auch als Tarifbeschäftigte/-r eingestellt werden.
- Erhältst Du eine Zusage, benötigen wir Dein Führungs- und Gesundheitszeugnis, das Du bei den zuständigen Stellen beantragen kannst. Weitere Informationen findest Du hier oder beim örtlichen Gesundheitsamt.
10. Ich bin zum Vorstellungsgespräch eingeladen, wohne aber weiter entfernt. Kann ich mich auch über Videotelefonie vorstellen?
-
Ja, das ist möglich. Nach Absprache können Vorstellungsgespräche auch als Videokonferenz über Webex geführt werden. Diese Option bieten wir aber vor allem Bewerber/-innen mit weiterer Anreise. Grundsätzlich bevorzugen wir das persönliche Gespräch.
11. Werden meine Reisekosten zum Vorstellungsgespräch erstattet?
-
Ja, die Fahrtkosten (PKW oder Bahn) zu einem Vorstellungsgespräch im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in München werden erstattet. Den Antrag für die Erstattung füllst Du bei uns vor Ort aus.
12. Bin ich bereits mit Ausbildungsbeginn verbeamtet? Wie ist die weitere Laufbahn?
-
Während der Ausbildung befindest Du Dich im sogenannten Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Nach bestandener Prüfung wirst Du – in der Qualifikationsebene (QE) 2 zum 1. Oktober, in der QE 3 zum 1. April, in der QE 4 Mitte Dezember – in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen.
Zu diesem Zeitpunkt beginnt die reguläre zweijährige Probezeit. Nach positiver Einschätzung wirst Du anschließend in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen.
13. Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung und Einstiegsgehalt in die erste Stelle?
-
Du absolvierst Deine Ausbildung in der 2., 3. oder 4. Qualifikationsebene (QE), bist nicht verheiratet und ohne Kind. Dann beträgt Dein Anwärtergrundgehalt derzeit:
- in der 2. QE: 1.309,93 €
- in der 3. QE: 1.363,85 €
- in der 4. QE: 1.535,21 €
Du absolvierst Deine Ausbildung in der 2., 3. oder 4. QE und bist verheiratet. Dann erhöht sich Dein Anwärtergrundgehalt um:
- einen Familienzuschlag in Höhe von 149,64 €
Du absolvierst Deine Ausbildung in der 2., 3. oder 4. QE und hast ein Kind. Dann erhöht sich der Familienzuschlag auf 277,58 €.
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite Kind um 127,94 €, für jedes weitere Kind um 396,51 €.
Du hast Deine erste Stelle nach Deiner Ausbildung im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, bist nicht verheiratet und ohne Kind. Dann beträgt Dein Einstiegsgehalt:
- in der 2. QE in der Besoldungsgruppe A 8: 2 786,50 €
- in der 3. QE in Besoldungsgruppe A10: 3 152,72 €
- in der 4. QE in Besoldungsgruppe A13: 4 774,01 €
Die Einstiegsgehälter erhöhen sich um eine Strukturzulage in Höhe von 101,20 € und ggf. um oben genannte Familienzuschläge.
14. Ist es erlaubt, während der Ausbildung Nebentätigkeiten nachzugehen?
-
Ja, wenn Du diese Nebentätigkeiten schriftlich beantragst, bewilligen wir diese in geringem Umfang (bis zu acht Stunden/ Woche). Beachte bitte, dass Dein Nebenjob den dienstlichen Belangen nicht entgegenstehen darf.
15. Kann ich die Ausbildung auch in Teilzeit absolvieren?
-
Ja, sofern familienpolitische Gründe vorliegen, kann die Ausbildung unter folgenden Bedingungen in Teilzeit erfolgen:
- Die Arbeitszeit in den praktischen Ausbildungsabschnitten kann auf 30 Stunden (= 75 Prozent der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit) reduziert werden.
- Seminare und Hospitationen sind in Vollzeit abzuleisten.
- Die Anwärterbezüge werden entsprechend der reduzierten Arbeitszeit anteilig festgesetzt; sofern die Arbeitszeit auf 75 Prozent reduziert wird, ergibt sich während der gesamten Ausbildung ein Betrag von 82 Prozent des regulären Anwärtergrundgehalts.
16. Inwiefern können familiäre Verpflichtungen berücksichtigt werden?
-
Wir unterstützen Dich in den verschiedenen Stadien deiner Laufbahn wie folgt:
- Im Rahmen Deiner Ausbildung und ersten Stelle berücksichtigen wir familiäre Verpflichtungen soweit als möglich.
- Sobald Du Deine Prüfung erfolgreich abgelegt hast, ist eine familienpolitische Teilzeit möglich.
- Sofern dies mit Deiner Stelle vereinbar ist, bieten wir Dir gleitende Arbeitszeit und die Möglichkeit zum Homeoffice.
- Verheiratete Beamte/-innen sowie Beamte/-innen mit Kindern erhalten Familienzuschläge zu ihren Bezügen.
- Als Beamtin oder Beamter erhältst du im Krankheitsfall eine Beihilfe. Im Regelfall werden damit 50 Prozent der Kosten abgedeckt; falls Du zwei oder mehr Kinder hast 70 Prozent.
17. Ist eine vorzeitige Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis möglich?
-
In der Qualifikationsebene (QE) 3 ist nach Rücksprache eine vorzeitige Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis vor Beginn der Ausbildung im Oktober bzw. November möglich. Der genaue Einstellungstermin wird nach Absprache festgesetzt. Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe E10 TV-L (Einstiegsgehalt Stufe 1 derzeit 3.367,04 €), sofern das Bachelorzeugnis bereits vorliegt, andernfalls in Entgeltgruppe E9 TV-L (Einstiegsgehalt Stufe 1 derzeit 2.997,21 €).
In der QE 2 ist eine vorzeitige Einstellung sogar erwünscht: Die Interessenten/-innen sollten vor Ausbildungsbeginn einige Monate in einer Straßenmeisterei arbeiten. Die Eingruppierung erfolgt hier in Entgeltgruppe E8 TV-L (Einstiegsgehalt Stufe 1 derzeit 2.815,53 €.).
18. Welche Entwicklungsmöglichkeiten bietet mir das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr?
-
In der Qualifikationsebene (QE) 2 startest Du in einer Straßenmeisterei als Straßenmeister/-in mit Leitungsfunktion. Bei entsprechender Beurteilung und Eignung kannst Du Dich über einzelne Module für den Aufstieg in die QE 3 qualifizieren.
In der QE 3 startest Du im Staatlichen Bauamt als Sachbearbeiter/-in, Projektleiter/-in oder Mitarbeiter/-in in der jeweiligen Fachabteilung bzw. der Vergabe- oder Vertragsabteilung. Dabei kannst Du Dich wie folgt entwickeln:
- Im Bauamt zur Sachgebietsleiter/-in bzw. Gebietsinspektor/-in, später zur Leiter/-in der Vergabe- oder Vertragsabteilung,
- In einer Bezirksregierung, bei der Landesbaudirektion oder im Ministerium machst du Karriere als Mitarbeiter/-in in Fach- oder Querschnittsabteilungen.
- In allen Bereichen kannst Du Dich bei entsprechender Beurteilung und Eignung über einzelne Module für den Aufstieg in die QE 4 qualifizieren.
In der QE 4 startest Du im Staatlichen Bauamt als Abteilungsleiter/-in oder in einer Bezirksregierung als Referent/-in (hier insbesondere im Fachbereich Städtebau). Dabei kannst Du Dich wie folgt entwickeln:
- In einer Bezirksregierung, bei der Landesbaudirektion oder im Ministerium zur Referent/-in in Fach- oder Querschnittsabteilungen.
- Bei entsprechender Beurteilung, Eignung und der Wahrnehmung unterschiedlicher Stationen arbeitest Du als Bereichsleiter/-in oder Amtschef/-in im Staatlichen Bauamt bzw. als Referats- oder Abteilungsleiter/-in in einer Bezirksregierung, bei der Landesbaudirektion oder im Ministerium.
19. Was kann ich tun, wenn meine Bewerbung nicht geklappt hat?
-
Falls Du die Bewerbungsfrist zum 1. Mai nur um wenige Tage verpasst hast oder der Server beim Bewerbungsvorgang überlastet war, melde Dich bitte unter 089 / 2192-3000 oder ichbaubayern@stmb.bayern.de. In der Regel nehmen wir eine leicht verzögerte Bewerbung gerne noch an.
Auch wenn Du die Bewerbungsfrist komplett verpasst hast, nehmen wir Deine Bewerbung gerne an. Eine Auswahl für das Traineeprogramm erfolgt jedoch immer erst nach dem 1. Mai. Bis zu diesem Zeitpunkt können wir Dir eventuell eine Tarifbeschäftigung in einem Bauamt anbieten. So kannst Du die Zeit bis zum Beginn des Traineeprogramms sinnvoll nutzen und Praxiserfahrung sammeln. Falls Du an einer solchen Überbrückung interessiert bist, vermerke das bitte in Deinem Anschreiben.
Falls Du eine Absage erhalten hast und nun an einer Tarifbeschäftigung interessiert bist, sprich uns bitte darauf an. Eventuell können wir Dir bei entsprechender Qualifikation eine Stelle im Bauamt vermitteln. Du kannst Dich auch im nächsten und übernächsten Jahr wieder um eine Traineestelle bewerben. Je nach Anzahl der Traineestellen und Bewerbungszahlen kannst Du dann Erfolg haben. Gerne beraten wir Dich individuell. Bitte melde Dich unter 089 / 2192-3000 oder ichbaubayern@stmb.bayern.de.
FAQs rund um Deine Bewerbung
1. Was muss ich ganz allgemein bei meiner Bewerbung um einen Ausbildungsplatz beachten?
-
Jedes Bauamt vergibt seine Ausbildungsplätze zur oder zum Bauzeichner/-in, Straßenwärter/-in, Fachinformatiker/-in oder Steinmetz/-in bzw. Steinbildhauer/-in in eigener Regie. Du bewirbst dich also am besten direkt am Standort deiner Wahl. Alle Adressen und Kontaktdaten findest Du hier. Bitte beachte, dass die Ausbildung zu oder zum Steinmetz/-in bzw. Steinbildhauer/-in nur in den Staatlichen Bauämtern Passau und Regensburg angeboten wird.
Du kannst Deine Bewerbung auch an ichbaubayern@stmb.bayern.de senden. Bitte nenne uns dann die von Dir gewünschte Region, in der Du die Ausbildung absolvieren möchtest, zum Beispiel „Oberfranken“. Solltest Du Dir unsicher sein oder noch Beratung benötigen, wende Dich bitte an unsere Hotline: 089 / 2192-3000.
Egal, auf welchem Weg Du Dich bewirbst: Dein Vorstellungsgespräch findet am Standort Deiner Wahl statt; so kannst Du Dir ein Bild von Deinem künftigen Arbeitsplatz machen.
In der Regel sind die Stellen auch für Menschen mit Behinderung geeignet. Diese können bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auch bevorzugt eingestellt werden. Vor Ort steht Dir immer eine Schwerbehindertenvertretung beratend zur Verfügung.
Weitere Infos
- zu unseren Ausbildungsberufen
- zu unseren Stellen im Verwaltungsbereich
- zu einem Dualen Studium in unseren IT-Bereichen
2. Ich möchte „nur“ ein Praktikum machen. Wo und wie bewerbe ich mich?
-
Auch um ein Praktikum bewirbst Du Dich direkt beim jeweiligen Standort – egal, ob es um ein Schülerpraktikum, Vorpraktikum oder Praxissemester geht. Hier findest Du eine Karte von Bayern mit all unseren Niederlassungen.
Du kannst Deine Bewerbung auch an ichbaubayern@stmb.bayern.de senden. Bitte nenne uns dann die von Dir gewünschte Region, in der Du das Praktikum absolvieren möchtest, zum Beispiel „Oberfranken“. Solltest Du Dir unsicher sein oder noch Beratung benötigen, wende Dich bitte an unsere Hotline: 089 / 2192-3000.
Egal, auf welchem Weg Du Dich bewirbst: Dein Vorstellungsgespräch findet am Standort Deiner Wahl statt; so kannst Du Dir ein Bild von Deinem künftigen Praktikumsplatz machen.
In der Regel sind die Stellen auch für Menschen mit Behinderung geeignet. Diese können bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auch bevorzugt eingestellt werden. Vor Ort steht Dir immer eine Schwerbehindertenvertretung beratend zur Verfügung.
Weitere Infos
- zu unseren Praktika
3. Ich suche einen Partner für meine Bachelor- oder Masterarbeit. Wie gehe ich vor?
-
Gerne betreuen wir Studienarbeiten in den Fachbereichen Architektur, Bauingenieurwesen/ Verkehrswesen, Elektrotechnik und Energie- und Gebäudetechnik. Bitte beachte, dass nicht jedes Bauamt in jedem Fachbereich jederzeit genügend Personal dafür zur Verfügung hat. Wir versuchen aber, zeitnah einen passenden Praxispartner für Dich zu finden. Unsere Standorte findest Du hier.
Idealerweise hast Du Dir über ein mögliches Thema bereits Gedanken gemacht und unterbreitest uns konkrete Vorschläge.
Du kannst Deine Bewerbung auch an ichbaubayern@stmb.bayern.de senden. Bitte nenne uns dann die von Dir gewünschte Region, in der Du das Praktikum absolvieren möchtest, zum Beispiel „Oberfranken“. Solltest Du Dir unsicher sein oder noch Beratung benötigen, wende Dich bitte an unsere Hotline: 089 / 2192-3000.
Weitere Infos
4. Wie bewerbe ich mich um ein Duales Studium und was bietet dieses für Vorteile?
-
An den Staatlichen Bauämtern bieten wir ein „Studium mit vertiefter Praxis“, das dem Dualen Studium entspricht.
- Wähle zunächst bei der "Hochschule dual" eine Hochschule mit dem gewünschten Studiengang aus.
- Bewirb Dich anschließend bei einem Bauamt Deiner Wahl und schließe einen Bildungsvertrag ab. Unsere Standorte findest Du hier.
- Erst jetzt bewirbst Du Dich bei der Hochschule Deiner Wahl um einen Studienplatz. An den Hochschulen gelten folgende Bewerbungsfristen:
- Wintersemester: 2. Mai – 15. Juli
- Sommersemester: 1. Dezember bis 15. Januar
Bitte beachte, dass diese Fristen bei einzelnen Studiengängen abweichen können und informiere Dich über die genauen Fristen für den gewünschten Studiengang bei der Hochschule Deiner Wahl.
- In der Regel ist das Duale Studium auch für Menschen mit Behinderung geeignet. Wir stehen jederzeit auch vorab unterstützend zur Verfügung. Vor Ort steht immer auch eine Schwerbehindertenvertretung beratend zur Verfügung.
Weitere Infos
- zum Dualen Studium
Das Studium mit vertiefter Praxis (Duales Studium) bietet gleich mehrere Vorteile:
- Du tauchst gleich nach dem Abitur in den Beruf ein, während Du das entsprechende Fachwissen parallel an einer Hochschule erwirbst.
- Du absolvierst ein Studium mit hohem Praxisbezug.
- Du erhältst ein angemessenes Gehalt.
- Du hast gute Chancen, nach dem Bachelorabschluss in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden.
- Du kannst Dich im Anschluss an das Duale Studium oder auch nach einigen Jahren Berufspraxis um ein Traineeprogramm für Bachelorabsolventen/-innen (3. Qualifikationsebene (QE)) bewerben.
Weitere Infos
5. Eigentlich sind ja alle offenen Stellen ausgeschrieben: Lohnt sich da eine Initiativbewerbung? Falls ja: Wen spreche ich an und was muss rein?
-
Auf unserem Stellenportal sind nicht immer alle offenen Stellen tagesaktuell ausgeschrieben. Eventuell kannst Du auch kurzfristig an einem laufenden Bewerbungsverfahren teilnehmen. Die Bayerische Staatsbauverwaltung mit ihren Bauämtern und weiteren Dienststellen beschäftigt insgesamt rund 11.000 Mitarbeiter/-innen – da gibt es öfter Wechsel.
Interessant für Techniker/-innen, Bachelor- und Masterabsolvent/-innen: Falls Du die Bewerbungsfrist für unsere Traineeprogramme verpasst hast, kannst Du Dich als Tarifbeschäftigte/-r in einem unserer Bauämter bewerben und so in einem vorgezogenen Beschäftigungsverhältnis die Zeit bis zum nächsten Ausbildungsbeginn überbrücken. Sprich diese Option bitte konkret in Deiner Initiativbewerbung an.
Betrifft Deine Initiativbewerbung eine Ausbildung, ein Praktikum, Deine Abschlussarbeit oder eine Stelle als Tarifbeschäftigte/-r, dann wende Dich am besten direkt an das Bauamt Deiner Wahl. Alle Standorte und Adressen findest Du hier. Deine Initiativbewerbung sollte mindestens ein Motivationsschreiben, Deinen Lebenslauf und Deine Zeugnisse enthalten. Bitte schlage mögliche Einsatzbereiche vor und zeige Dich, wenn möglich, flexibel.
Du kannst Deine Bewerbung auch an ichbaubayern@stmb.bayern.de senden. Dann nenne uns neben der gewünschten Tätigkeit auch Regionen, die für Dich in Frage kommen. Solltest Du Dir unsicher sein oder noch Beratung benötigen, wende Dich bitte an unsere Hotline: 089 / 2192-3000.
Bewerbungen für unsere Traineeprogramme (2., 3. und 4. Qualifikationsebene (QE)) werden zentral vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr für ganz Bayern entgegengenommen. Wenn Du also an einem Traineeprogramm interessiert bist, bewirb Dich einfach online:
Für die 2. Qualifikationsebene (QE) 2
Für die 3. Qualifikationsebene (QE) 3
Für die 4. Qualifikationsebene (QE) 4
In der Regel sind die Arbeits- und Ausbildungsplätze auch für Menschen mit Behinderung geeignet. Diese können bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auch bevorzugt eingestellt werden. Vor Ort steht Dir immer eine Schwerbehindertenvertretung beratend zur Verfügung.
6. Wer ist mein Arbeitgeber? Wie ist die Bayerische Staatsbauverwaltung organisiert, welche Behörden gibt es und wo findet man sie?
-
Wenn Du Dich um eine Tätigkeit bei der Bayerischen Staatsbauverwaltung bewirbst, wird der Freistaat Bayern Dein Arbeitgeber.
Auch Gemeinden oder Landratsämter beschäftigen Beamte/-innen und Angestellte im öffentlichen Dienst. Das sind jedoch kommunale Arbeitgeber, die unabhängig von der Bayerischen Staatsbauverwaltung agieren.
Weitere Infos
7. Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Angestellten im öffentlichen Dienst und Beamten/-innen?
-
Bei der Bayerischen Staatsbauverwaltung sind insgesamt ca. 11.000 Personen beschäftigt. Davon sind etwa ein Drittel Beamte/-innen und zwei Drittel Angestellte.
Wenn Du Dich für eine Beamtenlaufbahn entscheidest, hast Du folgende Vorteile:
- Du durchläufst ein Traineeprogramm, das Dich optimal auf Deine späteren Aufgaben vorbereitet.
- Bei einer Verbeamtung auf Lebenszeit ist dein Arbeitsplatz garantiert.
- Du hast sehr gute Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten, da Dir viele Fortbildungsangebote offenstehen.
- Du kannst vielfältige Aufgaben an verschiedenen Dienstorten und auf unterschiedlichen Hierarchieebenen übernehmen.
- Da keine Sozialabgaben wie etwa die Arbeitslosenversicherung anfallen ist das Verhältnis von Brutto- zum Nettoverdienst sehr gut.
- Du genießt eine Beihilfeberechtigung, das heißt, dass Krankheitskosten zu 50 bzw. 70 Prozent übernommen werden. Eine private Krankenversicherung für den anderen Teil der Krankheitskosten (50 bzw. 30 Prozent) ist im Regelfall die günstigere Variante als die gesetzliche Krankenversicherung.
Wenn Du Dich für eine Tarifbeschäftigung entscheidest, hast Du folgende Vorteile:
- Du steigst sofort in die Berufspraxis ein, hast keine finanziellen Einbußen.
- Du wirst durch erfahrene Kollegen/-innen in Deinen Aufgabenbereich eingearbeitet.
- Du genießt eine hohe Arbeitsplatzsicherheit.
- Du erhältst eine transparente Vergütung gemäß Tarifvertrag (TV-L) inklusive Zusatzleistungen wie die betriebliche Altersvorsorge oder vermögenswirksame Leistungen.
- Du bist direkt bei der jeweiligen Dienststelle oder dem jeweiligen Bauamt beschäftigt, genießt also eine örtliche Arbeitsplatzgarantie, wobei Dir attraktive Wechselmöglichkeiten an andere Dienstorte offenstehen.
- Auch im Beschäftigtenbereich gibt es viele Fortbildungsangebote und Entwicklungsmöglichkeiten
- Beschäftigte mit Techniker-, Bachelor- und Masterabschluss haben nach einiger Zeit Berufspraxis die Möglichkeit einer Übernahme in das Beamtenverhältnis: Bei Interesse und Eignung können sie sich für das entsprechende Traineeprogramm bewerben und sich dadurch die Voraussetzung für den Einstieg in die 2., 3. oder 4. Qualifikationsebene schaffen. In der 3. Qualifikationsebene kann das Programm sogar größtenteils im Angestelltenverhältnis durchlaufen werden.
Weitere Infos:- für die 2. QE (Techniker)
- für die 3. QE (Bachelor)
- für die 4. QE (Master)
- Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung können wir bei entsprechender Eignung im Rahmen einer Teil- oder Vollförderung zur Technikerin weiterqualifizieren. Alle Infos zu diesem Angebot findest Du hier.
8. Wie bewerbe ich mich auf eine Stelle im Stellenportal?
-
Alle unsere Dienststellen schreiben hier ihre offenen Stellen zentral aus.
Bei Stellen für Tarifbeschäftigte und Auszubildende gilt: Wenn Du eine passende Stelle gefunden hast, schicke Deine Bewerbung an die angegebene Mailadresse des konkreten Ansprechpartners bzw. der Ansprechpartnerin im grauen Kasten. Denn das Bewerbungsverfahren wird von der ausschreibenden Dienststelle in eigener Verantwortung durchgeführt.
Bewerbungen für unsere Traineeprogramme (2., 3. und 4. Qualifikationsebene (QE)) werden zentral vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr für ganz Bayern entgegengenommen. Wenn Du also an einem Traineeprogramm interessiert bist, bewirb Dich einfach online:
Für die 2. Qualifikationsebene (QE) 2
Für die 3. Qualifikationsebene (QE) 3
Für die 4. Qualifikationsebene (QE) 4
Rückfragen zu Deiner Bewerbung beantwortet Dir immer jeweils die Stelle, die Deine Bewerbung entgegengenommen hat.
Im Ausschreibungstext ist vermerkt, ob die Stelle auch für Menschen mit Behinderung geeignet ist. Diese können bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt werden. Vor Ort steht Dir immer eine Schwerbehindertenvertretung beratend zur Verfügung.
9. Wo finde ich einen Überblick über die Berufsmöglichkeiten bei der Bayerischen Staatsbauverwaltung?
-
Die Bayerische Staatsbauverwaltung beschäftigt unterschiedliche Berufsgruppen, die Dir hier vorgestellt werden.
10. Welche Aufgaben haben die Staatlichen Bauämter eigentlich genau? Welche Abteilungen gibt es und welche Berufsgruppen arbeiten wo?
-
In den 22 Staatlichen Bauämtern werden die staatseigenen Gebäude und Straßen baulich betreut, das heißt neu gebaut, saniert oder instandgehalten.
In den Fachabteilungen ‚Hochbau‘, ‚Städtischer Ingenieurbau‘, ‚Straßenbau‘, ‚Elektrotechnik‘ und ‚Maschinenwesen‘ arbeiten angestellte und verbeamtete Mitarbeiter/-innen. Die Ingenieur/-innen, Techniker/-innen und Bauzeichner/-innen erfüllen ihre Aufgaben in Zusammenarbeit mit Architektur- und Ingenieurbüros vorrangig als Projektleiter/-innen und Projektmanager/-innen, aber auch als Bauleiter/-innen. Jede Fachabteilung wird von einer Beamtin oder einem Beamten der Qualifikationsebene (QE) 4 geleitet.
Jedes Bauamt vergibt auch sehr viele Aufträge, insbesondere an Baufirmen sowie Ingenieur- und Architekturbüros. Um alle juristischen Fragen, z.B. im Grunderwerb oder im Vertragsrecht, sowie um alle Fragen rund um die Auftragsvergabe und –abwicklung kümmern sich die Rechts- sowie die Vergabe- und Vertragsabteilungen. Hier arbeiten Jurist/-innen sowie technische Fachkräfte und Mitarbeiter/-innen der Verwaltung. Darüber hinaus beschäftigt jedes Bauamt auch Verwaltungsmitarbeiter/-innen für haushaltsrechtliche Fragen, Personalangelegenheiten oder den Schreibdienst, außerdem Mitarbeiter/-innen, die sich um die IT-Ausstattung im Haus kümmern. Nicht zuletzt gibt es immer wieder Sonderaufgaben für Expertinnen und Experten, zum Beispiel, was die Wertermittlung von Bauten betrifft oder auch die Betreuung von IT-Fachanwendungen.
Die Straßenmeistereien, die organisatorisch den Staatlichen Bauämtern zugeordnet sind, kümmern sich um den Unterhalt und die Pflege der Verkehrswege in Bayern. Dazu gehört die Reparatur, Absicherung, Grünpflege und der Winterdienst. In den Straßenmeistereien sind hauptsächlich Techniker/-innen, Handwerksmeister/-innen oder-gesell/-innen, Straßenwärter/-innen und Verwaltungskräfte beschäftigt. Diese Einheit wird von der Straßenmeisterin oder dem Straßenmeister geleitet.
Die Regierungen der sieben bayerischen Regierungsbezirke bündeln als Mittelbehörde viele Fachbereiche in ihren Häusern. Jede Regierung beschäftigt in ihrer Bauabteilung vorrangig technische Mitarbeiter/-innen aller Fachrichtungen, die die Bauämter und ihre Projekte betreuen und ihnen beratend zur Seite stehen. Sie sind als Fach- und Rechtsaufsicht tätig, vergeben Fördermittel und fungieren als Schaltstelle zwischen Bauamt und Ministerium. Bei den Regierungen sind auch viele Absolvent/-innen im Fachbereich Städtebau der 4. Qualifikationsebene (QE) beschäftigt.
Die Landesbaudirektion Bayern betreut in ihren drei Dienststellen als Mittelbehörde ebenfalls die 22 Staatlichen Bauämter. Während die Regierungen für die Landesmaßnahmen, zum Beispiel für Kliniken, Hochschulen, Museen zuständig sind, kümmert sich die Landesbaudirektion um die Baumaßnahmen des Bundes, zum Beispiel im Auftrag der Bundeswehr.
Bis Ende 2020 waren die beiden Autobahndirektionen mit ihren Autobahnmeistereien zuständig für den Bau und Unterhalt der Autobahnen in Bayern. Seit Januar 2021 sind diese Dienststellen Teil der Autobahn GmbH des Bundes.
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr steht der Bayerischen Staatsbauverwaltung als oberste Landesbehörde vor. Hier werden alle Grundsatzentscheidungen getroffen, große Baumaßnahmen in allen Fachbereichen betreut, Projekte im Verkehrswesen (Schiene, ÖPNV) entwickelt, der Wohnungsbau und städtebauliche Projekte gefördert, IT-Fachanwendungen eingeführt und vieles mehr. Im Ministerium sind daher technische Mitarbeiter/-innen aller Fachbereiche, Jurist/-innen, Verwaltungs- und IT-Fachkräfte sowie weitere Spezialist/-innen, auch Städtebauer/-innen beschäftigt, die dieses sehr breite Aufgabenfeld abdecken.
Wenn Du also eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der genannten Berufe oder Fachbereiche besitzt, kannst Du in unserem Stellenportal passende Stellen finden. Alternativ schickst Du uns Deine Initiativbewerbung. Falls auch unsere Traineeprogramme für Techniker-, Bachelor- oder Masterabsolvent/-innen für Dich in Frage kommen, bewirb Dich online:
Für die 2. Qualifikationsebene (QE) 2
Für die 3. Qualifikationsebene (QE) 3
Für die 4. Qualifikationsebene (QE) 4
Hin und wieder suchen wir auch Spezialist/-innen anderer Fachrichtungen wie etwa Geolog/-innen oder Wirtschaftswissenschaftler/-innen. Auch diese Stellenangebote findest Du hier auf unserem Stellenportal. Von einer Initiativbewerbung raten wir für diese Berufsgruppen ab, da es sich meist um spezielle Einzelfälle handelt.
In der Regel sind die Arbeits- und Ausbildungsplätze auch für Menschen mit Behinderung geeignet. Diese können bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auch bevorzugt eingestellt werden. Vor Ort steht Dir immer eine Schwerbehindertenvertretung beratend zur Verfügung.
Wenn Du Schulabgänger/-in bist oder eine Umschulung anstrebst, bewirb Dich auf unsere Ausbildungsplätze, denn auch Quereinsteiger/-innen sind in den Staatlichen Bauämtern willkommen.
11. Was muss ich mit einer Behinderung oder Schwerbehinderung bei meiner Bewerbung beachten?
-
Die meisten Stellen der Bayerischen Staatsbauverwaltung sind auch für Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderung geeignet. Bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung können wir Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichgestellte bevorzugt einstellen.
Die Grundlage hierzu liefern die Bayerischen Inklusionsrichtlinien. Ziel ist es, gleichwertige Lebensbedingungen, das heißt eine inklusive Gesellschaft zu schaffen und besonders auch Frauen mit Schwerbehinderung anzusprechen.
Du kannst bei Deiner Bewerbung auf Deine Schwerbehinderung, den GdB (Grad der Behinderung) oder die Gleichstellung verweisen. Als Nachweis benötigen wir später eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Gleichstellungsbescheids.
Selbstverständlich kannst Du Dich immer auch ohne einen entsprechenden Verweis auf eine etwaige Schwerbehinderung bewerben. Mögliche Nachteilsausgleiche und Unterstützungsangebote entfallen dann. Bei Fragen unterstützen Dich die Inklusionsbeauftragten in unseren Dienststellen sowie alle Personalverwaltungen gerne. Außerdem steht Dir auf Wunsch vor Ort eine Schwerbehindertenvertretung vertraulich zur Seite.
Jedes Bauamt vergibt seine Ausbildungsplätze zur oder zum Bauzeichner/-in, Straßenwärter/-in, Fachinformatiker/-in oder Steinmetz/-in/ Steinbildhauer/-in in eigener Regie. Du bewirbst dich also am besten direkt am Standort deiner Wahl. Alle Standorte und Adressen findest Du hier. Bitte beachte, dass die Ausbildung zu oder zum Steinmetz/-in bzw. Steinbildhauer/-in nur in den Staatlichen Bauämtern Passau und Regensburg angeboten wird.
Du kannst Deine Bewerbung auch an ichbaubayern@stmb.bayern.de senden. Bitte nenne uns dann die von Dir gewünschte Region, in der Du die Ausbildung absolvieren möchtest, zum Beispiel „Oberfranken“. Solltest Du Dir unsicher sein oder noch Beratung benötigen, wende Dich bitte an unsere Hotline: 089 / 2192-3000.
Egal, auf welchem Weg Du Dich bewirbst: Dein Vorstellungsgespräch findet am Standort Deiner Wahl statt; so kannst Du Dir ein Bild von Deinem künftigen Arbeitsplatz machen.
Weitere Infos
- zu unseren Ausbildungsberufen
- zu unseren Stellen im Verwaltungsbereich
- zu einem Dualen Studium in unseren IT-Bereichen